30.3.2022

Da wir Sie in den Bereichen Online-Marketing und Web-Entwicklung stets auf dem Laufenden halten möchten, dürfen wir Sie hiermit über zwei wichtige gesetzliche Neuerungen informieren.

Seit 01. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Gemäß dem Artikel 25 TTDSG „Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen“ wird dabei auch die Einwilligungspflicht für Cookies geändert, welche nun auswählbar oder abwählbar sein müssen.

Bei einem TTDSG konformen Cookie-Banner werden ab sofort 3 Buttons benötigt:

• Alle zulassen (alle Cookies werden aktiviert)
• Anpassen (Cookies können ausgewählt werden)
• Ablehnen (alle Cookies werden abgelehnt, sind also deaktiviert)

Neu ist ebenfalls, dass nur mehr systemrelevante Cookies aktiviert sein dürfen, um dem TTDSG zu entsprechen. Praktisch bedeutet das, dass beispielsweise Google Analytics und Facebook Pixel vor dem Akzeptieren nicht aktiv sein dürfen. Zudem hat am 13. 1. 2022 die österreichische Datenschutzbehörde festgestellt, dass die Einbindung von Google Analytics in eine Website gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstößt.

Als professioneller Agenturpartner unterstützen wir Sie gerne dabei, Cookie-Banner gesetzeskonform umzusetzen. Dazu bedarf es natürlich auch einer genauen Recherche, Planung, Kommunikation und Kontrolle der erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen.